Allgemeine Geschäftsbedingungen

Tierfriedhof Schönefeld

§1
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote und Verträge über Lieferungen und
Leistungen. Eigene Geschäftsbedingungen des Bestellers und Auftraggebers gelten nur mit unserer ausdrücklichen
Zustimmung. Eines Widerspruches gegen deren Geltung bedarf es nicht.

§ 2 Angebote und Aufträge
Unsere Angebote sind in Bezug auf Preise und Durchführungsmöglichkeiten stets freibleibend.
Ausführendes Personal ist zu Vereinbarungen und nachträglichen Vertragsänderungen nicht berechtigt und nicht
bevollmächtigt.

§ 3 Preise und Zahlung
Unsere Preise für Gemeinschafts- und Einzeleinäscherung schließen Verpackung, Versicherungen und sonstige
Versandkosten nicht ein. Bestattungskosten, Gemeinschafts- bzw. Einzeleinäscherung, Preise für Urnen, Särge,
Sonderleistungen und Zubehör verstehen sich inklusive der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Der Betrag aus Auftrag/Vertrag zur Kremierung und Urnenbestellung oder zur Nutzung einer
Erd-/Urnengrabstätte und den anfallenden Bestattungskosten, sowie Kosten für Tiersarg, Abholung und evtl.
anfallendem Zubehör und Sonderleistungen, sind bei Auftrags- bzw. Vertragserteilung sofort und ohne jeden Abzug
fällig.

§ 4 Ausführung
Erdbestattungen erfolgen auf dem Gelände des Tierfriedhofes Schönefeld, Straße nach Karlshof 7, 15729 Schönefeld.
Bei Erdbestattung kann der Tierhalter innerhalb von einem Tag ab Datum des Vertragsabschlusses (soweit noch keine
Bestattung erfolgt ist), unter Abholung des Tieres und Bezahlung einer Verwaltungsgebühr, vom Vertrags-Rücktrittsrecht
Gebrauch machen. Es gilt die Friedhofsordnung der Tierfriedhofs Schönefeld (siehe Aushang).
Bei Einzeleinäscherungen kann der Tierhalter (soweit noch keine Kremierung stattgefunden hat) innerhalb von einem
Tag ab Datum des Vertragsabschlusses, unter Abholung des Tieres und Bezahlung einer Verwaltungsgebühr, vom
Vertrags-Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Die Übergabe der Asche/Urne an den Tierhalter erfolgt auf dem Gelände
des Tierfriedhofs Schönefeld, Straße nach Karlshof 7, 15729 Schönefeld.
Die Auslieferung der Urne/Asche durch den Tierfriedhof Schönefeld oder auf dem Postweg ist kostenpflichtig und
bedarf der schriftlichen Vereinbarung (Preise entnehmen Sie bitte der jeweils aktuellen Preisliste).
Die Aufbewahrung der Asche bei Einzeleinäscherung beträgt drei Monate ab Datum des Vertragsabschlusses. Die
Nichtabholung der Asche befreit nicht von der Rechnungszahlung.
Nach Ablauf der Frist für das Vertrags-Rücktrittsrecht wird das Tier gemäß Auftrag eingeäschert. Bei
Gewichtsdifferenzen behalten wir uns eine Nachberechnung vor.
Bei Sammeleinäscherungen ist Vertrags-Rücktrittsrecht ausgeschlossen. Keine Abgabe an Dritte wird gewährleistet.

§ 5 Gewährleistung, Haftung
Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel können nur dann anerkannt werden, wenn solche Mängel
innerhalb von 10 Tagen nach Erbringen der jeweiligen Leistungen angezeigt werden. Sofern offensichtliche Mängel
Transportbehältnis oder Ausstattung betreffen, können Gewährleistungsansprüche nur anerkannt werden, wenn solche
Mängel vor Durchführung der Einäscherung gemeldet werden. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen
Bestimmungen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Nicht vorhersehbare Schäden sind von unserer verschuldend-
abhängigen Haftung bei leichter Fahrlässigkeit nicht erfasst. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für Schäden, die auf
Grund von Fahrlässigkeit der ausführenden Dritten entstehen.
Der Auftraggeber übernimmt mit Unterzeichnung des Auftrages die persönliche Haftung für Kosten und Auslagen.
Haftungen für Schäden wie bei Brand, Einbruch, höhere Gewalt, Transport oder andere Ursachen, woraus der Verlust
des Tieres resultiert, werden nicht übernommen.
Bei den Auslagen (fremde Lieferung und Leistung) geben wir die Wünsche in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung
sorgfältig weiter.

§ Gerichtsstand, anwendbares Recht
Gerichtsstand ist, soweit eine Vereinbarung hierüber zulässig ist, Königs Wusterhausen, auch für Schecklagen. Es gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 7 Schlussbestimmungen
Soweit eine Klausel dieser Geschäftsbedingungen unwirksam ist, bleibt der geschlossene Vertrag im Übrigen wirksam.
Eine unwirksame Klausel wird durch eine Regelung ersetzt, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich am nächsten
kommt.

Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Mit seiner Unterschrift bestätigt der Auftraggeber oder sein Bevollmächtigter, die AGB zur Durchführung Bearbeitung
und Abrechnung des Auftrages/Bestattungsauftrages zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben. Die AGB liegen
zur Ansicht auf dem Tierfriedhof Schönefeld aus, werden auf Wunsch in Papierform ausgehändigt und sind zur
Einsichtnahme auf der Homepage (www.tierbestattung-schoenefeld.de) veröffentlicht.